AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB.

1.2 Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind ausgeschlossen.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

1.4 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote sind freibleibend.

2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.

2.3 Technische Angaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.4 Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen sind zulässig.

 

3. Preise und Zahlung

3.1 Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer sowie Neben- und Transportkosten.

3.2 Zahlung ist sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.3 Lieferung erfolgt nach erfolgreichem Zahlungseingang.

3.4 Finanzierungs- oder Leasingverträge kommen ausschließlich mit externen Finanzierungspartnern zustande.

3.5 Verzugszinsen gemäß §288 BGB.

3.6 ProTesCa kann bei Zweifeln an der Bonität Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.

3.7 Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen Eigentum von ProTesCa.

4.2 Forderungen aus Weiterveräußerung werden im Voraus abgetreten.

4.3 Verarbeitung erfolgt für ProTesCa als Hersteller.

5. Lieferung und Gefahrübergang

5.1 Liefertermine sind unverbindlich.

5.2 Lieferung EXW oder FCA (Incoterms 2020), sofern nicht anders vereinbart.

5.3 Gefahrübergang bei Übergabe an den Spediteur.

5.4 Höhere Gewalt suspendiert Leistungspflichten.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht (§377 HGB)

6.1 Ware unverzüglich prüfen.

6.2 Offensichtliche Mängel binnen 5 Werktagen melden.

6.3 Transportschäden binnen 48 Stunden anzeigen.

6.4 Verstoß führt zum Ausschluss von Gewährleistungsrechten.

7. Gewährleistung

7.1 Gewährleistungsfrist 12 Monate.

7.2 Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von ProTesCa.

7.3 Keine Gewährleistung bei Verschleiß, Fehlmontage, Fehlbedienung oder unerlaubter Veränderung.

7.4 Keine Garantie bestimmter Anlagenleistung oder wirtschaftlicher Ergebnisse.

8. Systemverantwortung

Einbau, Integration und Betrieb liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

9. Chemische Produkte

Sicherheitsdatenblätter sind zu beachten. Keine Garantie bestimmter biologischer Erträge.

10. Haftung

10.1 Unbeschränkte Haftung nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vertragstypische Schäden.

10.3 Keine Haftung für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.

10.4 Haftungshöchstbetrag: Netto-Auftragswert.

10.5 Gilt auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

11. Versicherungspflicht

Der Kunde hat eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten.

12. Geistiges Eigentum

Unterlagen und technische Dokumente bleiben Eigentum von ProTesCa.

13. Exportkontrolle

Der Kunde hat alle einschlägigen Export- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Es gilt deutsches Recht.

14.2 CISG ist ausgeschlossen.

14.3 Gerichtsstand Coesfeld, soweit gesetzlich zulässig.

15. Sprache und Salvatorische Klausel

15.1 Diese AGB bestehen in deutscher und englischer Fassung.

15.2 Im Zweifel gilt die deutsche Fassung.

15.3 Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.